Will's Meisterbetrieb

 

Fahrzeuglackiererei 

 

Max-Planck-Str.5

54439 Saarburg

 

Telefon: +496581 6633

WhatsApp: +49152 517 598 99

 

E-Mail: lackiererei-will@t-online.de

 

Instagram: lackierereiwill

Bürozeiten

Mo. - Fr.:               
8:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Die Auftragspapiere des Abnehmers müssen alle für die Bearbeitung bzw. Herstellung relevanten Daten beinhalten. Fehlen Auftragspapiere bzw. sind diese unvollständig, so trägt der Abnehmer jedes Risiko für die fehlerhafte Bearbeitung. Dem Besteller obliegt der Nachweis über Umfang bzw. Vollständigkeit der übergebenen Gegenstände. Unsere Angebotsgültigkeit beträgt  2 Wochen ab Angebotsdatum.

2. Liefertermine

Diese gelten ab völliger Klarstellung aller für die Abwicklung erforderlichen Angaben des Auftraggebers und sind unverbindlich.

Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfälle, Streiks, staatliche Beschränkungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist sowie von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung. Liefertermine sind erst durch schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich, sofern keine der vorgenannten Störungen eintreten.

3. Preise und Zahlung

Unsere Preise und Angebote gelten freibleibend zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und vestehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Fertigungsort  54439 Saarburg, ausschließlich Verpackung und unter Voraussetzung fracht- und spesenfreier Anlieferung der zu bearbeitenden Gegenstände. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bei Pulverbeschichtungen sofort ohne Abzug oder bei Fertigung von Betriebseinrichtungen innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Wir behalten uns vor (z.B. bei Erstkontakt), Bezahlung bei Lieferung zu verlangen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der EZB in Rechnung gestellt. Angefallene Mahn-, Inkasso- oder Anwaltspesen sind vom Abnehmer zu tragen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten Eigentum des Lieferanten.

5. Untergründe bzw. Materialbeschaffenheit bei der Pulverbeschichtung.

Die Ware muss generell für die Beschichtung geeignet sein, sinnvoll aufhängbar, nicht schöpfend und Hitzefest bis 220 Grad C. Für die Beschichtung auf Edelstahl und Aluminium kann bei Außenwitterung und in Feuchträumen keine Gewährleistung übernommen werden, da wir generell keine Chromatierung als Vorbehandlung anbieten können. Als Standard Nass Chemische Vorbehandlung beziehen wir uns ausschließlich auf das entfetten der Werkstücke. Bei Nachträglicher mechanische Bearbeitungen von Aluminium Werkstücken entziehen wir uns der Gewährleistung, da dies wegen nicht ausreichender Vorbehandlung zu mangelnder Lackhaftung führen kann. Als Standard Beschichtung bei Stahl/ Aluminium gilt immer die Beschichtung für den Innenbereich und rein als Dekorativen Einsatz, wenn nicht anders und schriftlich vom Kunden Bestellt. Verzinkte Stahlteile mit einer max. Zinkschichtstärke von 60mµ werden Standardmäßig für den Außenbereich beschichtet. Aluminium ausschließlich für den Innenbereich. Bei verzinkter Ware wird aufgrund des vom Beschichter nicht beeinflussbaren Untergrunds ab einer Zinkschichdicke von 80mµ die Gewährleistung abgelehnt.

Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen können nicht als Reklamation anerkannt werden, da dies in der Hand des Verzinkers liegt. Zunderschichten und Schnittkanten sind kein optimaler Haftgrund und sind durch den Kunden durch geeignete Maßnahmen oder in einer schriftlichen Bestellung durch uns zu entfernen.

Für Oberflächenstörungen durch Silikonmittel kann keine Haftung übernommen werden.

6. Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge

Sachmängel der gefertigten Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Bei einer unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware scheidet unsere Sachmängelhaftung aus. Ist Ware bereits weiterveräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Verpflichtung verletzen, in diesem Fall ist unsere Haftung auf vorhersehbar, typischerweise eintretender Schäden begrenzt.

Soweit wir bei Pulverbeschichtungen Gewähr zu leisten haben, sind wir allein berechtigt, im Einvernehmen mit dem Lackhersteller die Art der Ausbesserung bzw. Überarbeitung festzulegen. Sollten Mängel auftreten, die vom Lacklieferanten zu vertreten sind, so haftet der Lieferant dem Abnehmer nur in dem Umfang wie der Lacklieferant gegenüber dem Lieferanten haftet.

Eine weitergehende Haftung ist unabhängig vom Vorstehenden ausgeschlossen.

Farbvorgaben, z. B. nach RAL oder Verlaufs- und Glanzgradvorgaben sind immer, auch wenn sie vom Lieferanten bestätigt werden, ca.-Vorschriften, Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge, dies gilt auch für Lieferungen nach Muster bzw. bei Anlieferung von mangelhafter, z. B. rostiger oder verzunderter Ware durch den Abnehmer. Wird mangelhafte Ware durch den Abnehmer angeliefert und sind dadurch bedingt Leistungen über den vertraglichen Leistungsumfang des Lieferanten hinaus gewünscht bzw. notwendig, sind vom Abnehmer die über den vereinbarten Preis hinaus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Bei Beschichtungen von Vorlackierungen, Guss teilen und von stückverzinkten Werkstücken, gleich welcher Herkunft, erfolgt die Veredelung grundsätzlich auf Risiko des Abnehmers. Die Beurteilung von Werkstücken erfolgt mit einem Abstand von 2 Metern.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Lieferanten. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten bestimmt, nach seiner Wahl auch der Sitz des Abnehmers.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Einheitlichen Kaufgesetzes.

Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt.

8. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Saarburg, den 27.08.2016

Der Widerruf ist zu richten an:

Frank Will
Inhaber
Firma Will
Max-Planck-Str. 5, 54439 Saarburg

Telefon: +49 (0) 65 81 / 66 33
Telefax:  +49 (0) 65 81 / 99 34 68

eMail:      lackiererei-will@t-online.de

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